Startseite › Leistungen › PSAgA Prüfung & Schulung
Gesetzliche Prüfpflicht: PSAgA muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden - sowie nach jedem Sturz ins System. (DGUV Regel 312-906)
UNSERE PRÜFPAKETE
TRANSPARENTE FESTPREISE
Kein versteckter Aufwand, keine Überraschungen. Wählen Sie das passende Paket für Ihren Betrieb.
PRÜFWEGE
SO FUNKTIONIERT DIE PRÜFUNG
Zwei Wege zur normgerechten Prüfung - Sie entscheiden, was für Ihren Betrieb praktischer ist.
ABHOLUNG
Wir holen Ihre Ausrüstung bei Ihnen ab. Anschließend prüfen wir jedes Teil normgereicht, dokumentieren das Ergebnis und liefern Ihnen alles mit Prüfbericht zurück.
Zzgl. An- und Abfahrt
VOR ORT
Wir kommen in Ihren Betrieb und prüfen die Ausrüstung direkt vor Ort. Ideal bei größeren Mengen - kein Versand, keine Ausfallzeit.
Zzgl. An- und Abfahrt
SCHULUNGEN
PSAGA-SCHULUNG NACH DGUV REGEL 312-906
Mitarbeiter, die PSAgA verwenden, müssen regelmäßig unterwiesen werden. Wir übernehmen Erst- und Wiederholungsschulungen - dokumentiert und rechtssicher.
SCHULUNGSINHALT
· Erstschulung für neue Mitarbeiter
· Jährliche Wiederholungsunterweisungen
· Theorie und Praxis inkl. Rettungsübung
· Teilnahmebestätigung
VORAUSSETZUNGEN FÜR TEILNEHMER
· G41-Untersuchung der BG - max 24 Monate alt
· Ersthelfer-Nachweis - max 24 Monate alt

AUCH BUCHBAR
· Leiterprüfung nach DGUV (jährlich)
· PSAgA-Ausrüstung kaufen
