AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Firma highclimbers, ansässig in 24103 Kiel, Ringstraße 66, leistet für ihre jeweiligen Auftraggeber die Arbeiten nur unter den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 0 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
§ 1 Angebote
Unsere Angebote/Kostenvoranschläge sind unverbindlich und freibleibend.
Alle Angaben über Leistungen, Materialien etc. sind Branchen- und tarifübliche Angaben und orientieren sich an diesen Preisen.
Ergeben sich nach Angebotsstellung Änderungen durch den Auftraggeber, fühlen wir uns nicht an unser Angebot gebunden, es kann somit teilweise oder ganz seine Gültigkeit verlieren.
§ 2 Auftragserteilung
Vor Auftragsausführung muss durch den Kunden eine Auftragsbestätigung in schriftlicher Form an uns erfolgen.
Die Auftragserteilung hat per Post, Fax oder E-Mail zu erfolgen und muss die Firmenbezeichnung, den Firmensitz und die Unterschrift bzw. den Namen des Auftraggebers enthalten. Die für die Auftragserteilung erforderlichen Genehmigungen und Gutachten müssen uns zum Auftragsbeginn vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, so kommt der Auftraggeber für die dann anfallenden Kosten auf.
§ 3 Leistungen
Wir erfüllen unsere Leistungen nach den jeweiligen Richtlinien der BG-Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen.
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte.
Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen; die Arbeitsausführung wird durch das Unternehmen überwacht.
Eventuell erforderliche Wasserentnahmestellen sowie Strom und die Bereitstellung von Sanitär- und Waschräumen, sofern erforderlich auch Aufenthaltsräumen, werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für langfristige Aufträge sind ebenso verschließbare Lagermöglichkeiten vorzuhalten.
§ 4 Vertragsbestandteile
Als Vertragsbestandteile gelten: das Angebot sowie die schriftliche Auftragsbestätigung.
§ 5 Art und Umfang der Leistung
Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei Erfüllung der vertraglichen Aufgaben entstanden sind. Er ist hiergegen ausreichend versichert.
Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Der Auftragnehmer ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung.
§ 6 Auftragserfüllung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwendungen erhebt. Die Abnahme hat umgehend nach der Ausführung der Arbeiten zu erfolgen.
§ 7 Abschlagszahlungen, Rechnungen, Zahlungsziel
Wir behalten uns in bestimmten Fällen Abschlagszahlungen vor.
Materialkosten/Fremdleistungen sind vor Auftragsausführung komplett zu entrichten, sofern wir dies als erforderlich ansehen. Bei Neu-/Erstkunden sind Materialkosten/Fremdleistungen grundsätzlich vor Auftragsausführung zu entrichten; Sie erhalten hierzu eine gesonderte Rechnung als Abschlagsforderung.
Abschlagszahlungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Schlussrechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto zu begleichen.
Bei Überschreitung des jeweiligen Zahlungsziels berechnen wir ab dem Tag der Zahlungsfälligkeit Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB. Diese Verzugszinsen werden wir notfalls gerichtlich einfordern.
An- und Abfahrt werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
Vertragsstrafen/Konventionalstrafen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte abzuwerben.
Im Falle einer Verhinderung der Arbeitsausführung durch höhere Gewalt, wie z. B. Sturm, Hochwasser, Evakuierungsmaßnahmen oder behördliche Anweisungen, ist der regelmäßige monatliche Rechnungsbetrag auch weiterhin fällig, wenn die Arbeiten aufgrund eines der vorgenannten Gründe nicht erfolgen können. Dies gilt für die Dauer von 45 Tagen nach Eintritt des Grundes, der zum Ausfall der regelmäßigen Auftragserfüllung führt.
§ 9 Änderungen des Vertrages
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
§ 10 Mängel
Mängel sind uns unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen. Wir behalten uns vor, die Mängel fehlerfrei zu beseitigen oder die Vergütung für unsere Leistungen zu mindern.
§ 11 Kündigung von Verträgen
Grundsätzlich gilt für mit uns geschlossene Verträge eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, sofern keine andere Kündigungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
Die Kündigung des Werks- und/oder Dienstleistungsvertrages ist uns schriftlich, unterschrieben und gestempelt postalisch zuzustellen. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist des Werks- und/oder Dienstleistungsvertrages ist das Datum des Poststempels.
Eine Kündigung per E-Mail oder andere digitale Wege ist rechtlich nicht bindend.
Bei Kündigung von Dienstverhältnissen, die kein Arbeitsverhältnis darstellen (z. B. Subunternehmerverträge), gilt gemäß § 621 BGB:
Wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages.
Wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends.
Wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats.
Wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs.
§ 12 Storno
Eine Stornierung des Auftrages hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Bei Auftragsstornierung nach Auftragserteilung berechnen wir 50 % des gesamten Auftragswertes gemäß Angebot als Stornogebühr.
Wird die Leistung/der Auftrag weniger als 10 Werktage vor Ausführung durch den Auftraggeber storniert, erhöht sich die Stornogebühr auf 75 % des Auftragswertes gemäß Angebot. Materialbeschaffungen, die im Rahmen des Auftrages geleistet wurden, sowie bereits angemietete Maschinen und Geräte werden dem Auftraggeber zu 100 % in Rechnung gestellt.
Wird die Leistung/der Auftrag weniger als 2 Werktage vor Ausführung durch den Auftragnehmer storniert, so ist der gesamte Leistungs- bzw. Auftragswert zu entrichten. Materialbeschaffungen, die im Rahmen des Auftrages geleistet wurden, sowie bereits angemietete Maschinen und Geräte werden dem Auftraggeber ebenfalls zu 100 % in Rechnung gestellt.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Kiel.
